Die Heilmittelverordnung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie, Ihr Kind oder ein naher Angehöriger logopädischen Bedarf haben, führt der Weg zur Logopädie/zu uns über eine ärztliche Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept.
Beides kann Ihnen der behandelnde Arzt ausstellen. Bei Kindern verordnet je nach Störungsbild der Kinderarzt, der Hals-Nasen-Arzt, der Phoniater, der Kieferorthopäde oder Ärzte anderer medizinischer Einrichtungen. Bei Erwachsenen werden logopädische Verordnungen zudem auch von Neurologen oder Allgemeinmedizinern ausgestellt.
Eine Erstverordnung enthält meist ein Erstgespräch und 10 Therapieeinheiten á 45 Minuten. Je nach Störungsbild kann die Therapiedauer und die Therapiefrequenz variieren. Folgeverordnungen werden je nach Bedarf und in Rücksprache mit den Therapeuten vom Arzt ausgestellt.
Wenn Sie über eine Verordnung verfügen, bringen Sie diese bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis mit.
Falls Sie sich unsicher sind, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist, sprechen Sie uns gerne an und wir vereinbaren ein individuelles Beratungsgespräch.
Ärztliche Heilmittelverordnung oder Privatrezept
Bei Kindern: Kinderarzt, Hals-Nasen-Arzt, Phoniater oder Kieferorthopäde
Bei Erwachsenen: Auch von Neurologen oder Allgemeinmedizinern
Erstverordnung: Erstgespräch und 10 Therapieeinheiten á 45 Minuten
Folgeverordnungen: Werden in Rücksprache mit den Therapeuten vom Arzt ausgestellt
Kosten und Kostenübernahme
Die logopädische Therapie ist eine Kassenleistung. Das heißt, die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vollständig von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsteht eine Zuzahlungsgebühr, welche 10% je Heilmittelverordnung beträgt. Hinzu kommt außerdem eine Rezeptgebühr von 10€.
Es gibt die Möglichkeit, sich individuell von diesen Gebühren befreien zu lassen. Für nähere Informationen zu dem Thema „Befreiungsantrag“ setzen Sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen auch hier unterstützend zur Seite.